Nein, sie wird vom Erwerber zunächst übernommen (gesetzlich vorgeschrieben), kann allerdings nach erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch dann vom Erwerber gekündigt werden.
Nein, sie wird vom Erwerber zunächst übernommen (gesetzlich vorgeschrieben), kann allerdings nach erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch dann vom Erwerber gekündigt werden.