Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen:

Wo ist der Vorteil bzw. der Mehrwert für mich als Kunde bei der VOBA IMMOBILIEN eG gegenüber anderen Immobilienmaklern?

Die Marke der Volks- und Raiffeisenbanken ist überall bekannt und steht für Sicherheit, Vertrauen, Seriosität, Kundennähe und erfolgreiche Arbeit über Generationen hinweg. Wir sind Qualitätsmakler. Das spüren sowohl Käufer als auch Verkäufer.

Woran erkenne ich einen Qualitätsmakler und warum sollte ich ihn beauftragen?

Wir bieten Kompetenz, Orientierung und Sicherheit. Wir kümmern uns um den Papierkram. Wir setzen Ihre Immobilie in Szene und haben ein großes Netzwerk. Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie und schützen Ihre Privatsphäre. Wir gehören zur genossenschaftlichen Bankengruppe und sind Mitglied im IVD. Wir arbeiten nur mit schriftlichem Auftrag und klaren Absprachen.

Wer entscheidet über den Kaufpreis einer Immobilie?

Der Verkäufer ist Eigentümer der Immobilie und bleibt auch während unserer Beauftragung stets der „Herr des Geschäftes“. Wann, an wen und auch zu welchem Preis er die angebotene Immobilie veräußert, entscheidet er alleine. Unsere Aufgabe ist es, dem Verkäufer einen oder mehrere konkrete bankgeprüfte Kaufinteressenten zu präsentieren.

Wann wird der Kaufpreis für eine Immobilie gezahlt?

Im Notarvertrag werden einige Voraussetzungen festgehalten, deren Einhaltung und Erfüllung der Notar überwacht und sicherstellt. Sind diese Bedingungen erfüllt, so fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf das vom Verkäufer im notariell beurkundeten Kaufvertrag benannte Konto auf.

Wie lange dauert die Vermarktung meiner Immobilie?

Einen festen Zeitrahmen kann man seriös nicht benennen, da jede Immobilie unterschiedlich ist und jedes Objekt Besonderheiten mit sich bringt. Die durchschnittliche Vermarktungsdauer beträgt etwa drei bis vier Monate. Mit Ausreißern nach oben und nach unten.

Wann bekommt der Makler seine Provision?

Anders als andere Dienstleister, z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater, werden wir erfolgsabhängig bezahlt. Das heißt, wir gehen mit Zeit, Geld und Fachwissen für Sie in Vorleistung. Erst und nur wenn der Kaufvertrag bzw. der Mietvertrag wirklich zustande kommt, entsteht unser Provisionsanspruch.

Wie lange dauert die notarielle Abwicklung eines Kaufvertrages?

Normalerweise ca. 4-6 Wochen.

Wer zahlt die Notarkosten?

Die Notarkosten zahlt in aller Regel der Käufer.

Wann muss ich ausziehen, wenn ich meine Immobilie verkauft habe?

Der genaue Übergabezeitpunkt wird zwischen Käufer und Verkäufer individuell vereinbart und im Notarvertrag festgelegt.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich; sie beträgt in NRW derzeit 6,5 % vom Kaufpreis und wird vom Käufer getragen.

Wann bekommt der Käufer den Schlüssel?

Üblicherweise erst nach Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller Auflagen (z. B. Räumung des Objektes), die im Kaufvertrag festgelegt wurden.

Wozu dient eine Auflassungsvormerkung?

Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch praktisch gesperrt. Der jetzige Eigentümer kann dann nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen.

Was steht im Baulastenverzeichnis?

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem Grundstück liegen. Dabei handelt es sich in der Regel um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. Beispiele sind Abstandsflächenbaulast und Stellplatzbaulast.

Wofür braucht man eine Anliegerbescheinigung?

Sie gibt Auskunft, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.

Muss die Wohngebäudeversicherung beim Verkauf gekündigt werden?

Nein, sie wird vom Erwerber zunächst übernommen (gesetzlich vorgeschrieben), kann allerdings nach erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch dann vom Erwerber gekündigt werden.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei jedem Verkauf und bei jeder Vermietung.

Welche Unterlagen benötigt die Bank?

Alle Unterlagen zum Objekt, wie z. B. Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Ansichten, Baugenehmigung, Grundbuch, Flurkarte, Baubeschreibung, Wohngebäudeversicherungsnachweis, Grundbuchauszug, Anliegerbescheinigung, Baulastenverzeichnis, Energieausweis.

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