Häufig gestellte Fragen:
Die Marke der Volks- und Raiffeisenbanken ist überall bekannt und steht für Sicherheit, Vertrauen, Seriosität, Kundennähe und erfolgreiche Arbeit über Generationen hinweg. Wir sind Qualitätsmakler. Das spüren sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Wir bieten Kompetenz, Orientierung und Sicherheit. Wir kümmern uns um den Papierkram. Wir setzen Ihre Immobilie in Szene und haben ein großes Netzwerk. Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie und schützen Ihre Privatsphäre. Wir gehören zur genossenschaftlichen Bankengruppe und sind Mitglied im IVD. Wir arbeiten nur mit schriftlichem Auftrag und klaren Absprachen.
Der Verkäufer ist Eigentümer der Immobilie und bleibt auch während unserer Beauftragung stets der „Herr des Geschäftes“. Wann, an wen und auch zu welchem Preis er die angebotene Immobilie veräußert, entscheidet er alleine. Unsere Aufgabe ist es, dem Verkäufer einen oder mehrere konkrete bankgeprüfte Kaufinteressenten zu präsentieren.
Im Notarvertrag werden einige Voraussetzungen festgehalten, deren Einhaltung und Erfüllung der Notar überwacht und sicherstellt. Sind diese Bedingungen erfüllt, so fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf das vom Verkäufer im notariell beurkundeten Kaufvertrag benannte Konto auf.
Einen festen Zeitrahmen kann man seriös nicht benennen, da jede Immobilie unterschiedlich ist und jedes Objekt Besonderheiten mit sich bringt. Die durchschnittliche Vermarktungsdauer beträgt etwa drei bis vier Monate. Mit Ausreißern nach oben und nach unten.
Anders als andere Dienstleister, z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater, werden wir erfolgsabhängig bezahlt. Das heißt, wir gehen mit Zeit, Geld und Fachwissen für Sie in Vorleistung. Erst und nur wenn der Kaufvertrag bzw. der Mietvertrag wirklich zustande kommt, entsteht unser Provisionsanspruch.
Normalerweise ca. 4-6 Wochen.
Die Notarkosten zahlt in aller Regel der Käufer.
Der genaue Übergabezeitpunkt wird zwischen Käufer und Verkäufer individuell vereinbart und im Notarvertrag festgelegt.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich; sie beträgt in NRW derzeit 6,5 % vom Kaufpreis und wird vom Käufer getragen.
Üblicherweise erst nach Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller Auflagen (z. B. Räumung des Objektes), die im Kaufvertrag festgelegt wurden.
Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch praktisch gesperrt. Der jetzige Eigentümer kann dann nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen.
Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem Grundstück liegen. Dabei handelt es sich in der Regel um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. Beispiele sind Abstandsflächenbaulast und Stellplatzbaulast.
Sie gibt Auskunft, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Nein, sie wird vom Erwerber zunächst übernommen (gesetzlich vorgeschrieben), kann allerdings nach erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch dann vom Erwerber gekündigt werden.
Bei jedem Verkauf und bei jeder Vermietung.
Alle Unterlagen zum Objekt, wie z. B. Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Ansichten, Baugenehmigung, Grundbuch, Flurkarte, Baubeschreibung, Wohngebäudeversicherungsnachweis, Grundbuchauszug, Anliegerbescheinigung, Baulastenverzeichnis, Energieausweis.