Ratgeber

Was passiert mit der Immobilie im Falle einer Scheidung?

Bei einer Scheidung werden alle gemeinsamen Vermögenswerte geteilt. Dazu gehört auch die selbst genutzte Immobilie. Die Entscheidung darüber, was mit der Immobilie passieren soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird häufig von Emotionen überschattet. Möchte einer der Partner zum Beispiel weiterhin in der Immobilie wohnen? Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden? Wichtig ist, die Entscheidung nicht zu überstürzen. Versuchen Sie, auch wenn es schwerfällt, so viele Emotionen wie möglich außen vor zu lassen, um eine finanziell vernünftige Entscheidung treffen zu können. Damit überhaupt die nächsten Schritte geplant werden können, sollten Sie zuerst ein aktuelles Wertgutachten erstellen lassen.

Eine Partei auszahlen

Sofern der Wunsch besteht, beide Parteien sich einig sind und die finanzielle Situation es erlaubt, kann die Immobilie auch auf einen der Partner überschrieben werden. Die Person, die die Immobilie übernimmt, muss der anderen Partei ihren Anteil am Grundbesitz auszahlen. Grundlage dafür sollte eine professionelle Wertermittlung sein. Noch bestehende Grundschulden werden selbstverständlich angerechnet. Um eine Vertragspartei aus dem Darlehensvertrag zu entlassen, benötigt die finanzierende Bank entsprechende Einkommensnachweise darüber, dass die monatlichen Raten weiterhin bedient werden können.

Verkauf der Scheidungsimmobilie

Wenn keine der Parteien die Immobilie weiterhin nutzen möchte oder es sich finanziell nicht leisten kann, ist der Verkauf eine gute Lösung für einen Neuanfang. Die durch die Immobilie bestehenden Verpflichtungen werden aufgehoben und beide Partner können das Geld aus dem Verkauf anlegen oder für den Kauf einer neuen Immobilie nutzen.

Beleuchten Sie aber vorher Ihre finanzielle Situation ganz genau und lassen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie von einem Experten ermitteln. Dadurch verhindern Sie, dass aus dem Verkauf ein Verlustgeschäft wird. Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder eventuell anfallende Spekulationssteuern können unter Umständen auch zu der Entscheidung führen, mit dem Verkauf noch einige Jahre zu warten, und sie bis dahin zu vermieten.

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Vermietung der Scheidungsimmobilie

Bei einer freundschaftlich ablaufenden Scheidung ist es durchaus möglich, gemeinsam an der Immobilie festzuhalten. Sie kann zum Beispiel zur Altersvorsorge beitragen. Eine Vermietung kann auch kurz bis mittelfristig geplant werden, wenn finanzielle Bedingungen einen Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt ausschließen.

Ihre Beziehung ist dann geschäftlicher Natur – sie treten gemeinsam als Vermieter auf. Die anfallenden Arbeiten können Sie sich entweder von einem Hausverwalter abnehmen lassen oder sie teilen sie auf. Wichtig ist, dass Sie gemeinsam an einem Strang ziehen und gegenüber ihren Mietern als Einheit auftreten. Wenn Sie das aus emotionalen Gründen nicht möchten oder können, sollten Sie vielleicht doch einen Verkauf in Betracht ziehen. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.