Ratgeber

Was ist zu beachten wenn Immobilien zur Erbmasse gehören?

Den Nachlass zu regeln gehört eher zu den unliebsamen Aufgaben. Dabei ist das so wichtig, um Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Erben im Nachhinein zu verhindern. Ein Testament und Kenntnis über gesetzliche Erbansprüche tragen zur Klarheit bei.

Doch auch wenn die Erbschaft geregelt ist, besteht Handlungsbedarf. In diesem Ratgeber beziehen wir uns auf die Fälle, in denen eine Immobilie Gegenstand des Erbes ist. Was soll mit der Immobilie geschehen? Verkaufen, vermieten oder selber einziehen?

Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, müssen Sie zuerst in Erfahrung bringen, was die Immobilie wert ist und ob noch eine Restschuld besteht. Hierfür empfiehlt es sich einen erfahrenen Spezialisten hinzuzuziehen.

Erbschaftssteuer einkalkulieren

Bei vielen Erbschaften wird eine so genannte Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe des Freibetrages hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die fällige Steuer kann also besonders im Falle einer Immobilie zu hohen Forderungen führen, für die häufig eine Finanzierung erforderlich ist.

Die Erbschaftssteuer errechnet sich aus dem Wert der Immobilie. Sofern kein qualifiziertes Wertgutachten vorliegt, übernimmt das Finanzamt die Bewertung und wendet dabei einfache Standardverfahren an. Eine individuelle Betrachtung der Immobilie bleibt aus. Das führt häufig dazu, dass der ermittelte Wert zu hoch angesetzt wird und damit auch die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt. Um bei der Erbschaftssteuer kein unnötiges Geld zu verlieren, sollten Sie daher ein Wertgutachten bei einem Fachmann in Auftrag geben, der die Immobilie ganzheitlich betrachtet und dadurch einen realistischen Marktpreis ermittelt.

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Wer erbt die Immobilie?

Ein Alleinerbe kann in der Regel leicht entscheiden, was mit der Immobilie passiert. Die Kosten und der Nutzen sind überschaubar. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft aus zwei oder sogar mehreren Personen handelt. Jeder Partei verfügt dann nur über einen Anteil an der Immobilie. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften wird deshalb der Verkauf sehr wahrscheinlich.

Bei der Vermietung oder der Übernahme durch einen Erben müssen sich alle Parteien einig sein und ggf. ausgezahlt werden. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden: Um eine gerechte Lösung zu finden und Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Erbengemeinschaft den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln lassen.

Die geerbte Immobilie verkaufen

Wer eine Immobilie erbt und sie verkaufen möchte, steht vor der Frage, einen Immobilienmakler damit zu beauftragen oder den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen. Beide Varianten sind möglich. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Wie gut sind meine Immobilienkenntnisse?
  • Wie viel Zeit habe ich, um mich um den Verkauf zu kümmern?
  • Wie weit ist die Immobilie von meinem Wohnort entfernt?

Ein Immobilienverkauf erfordert volle Konzentration, wenn Sie den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen möchten. Auch juristische Aspekte sind zu berücksichtigen. Möchten Sie wissen, was Sie als Privatverkäufer beachten müssen? Dann lesen Sie hier unseren Artikel dazu.