Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch praktisch gesperrt. Der jetzige Eigentümer kann dann nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen.
Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch praktisch gesperrt. Der jetzige Eigentümer kann dann nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen.