Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies genau für Eigentümer bedeutet, beleuchten wir jetzt.

Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und gut ein Drittel aller Treibhausemissionen verantwortlich sind, setzt die Europäische Union hier an, um in Sachen Umweltschutz vorwärtszukommen: Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden.

Energieeffizienzklassen kurz und knapp erläutert

Genau wie bei Elektrogeräten werden Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. Die Einstufung in Energieeffizienzklassen reicht in Deutschland von A+ bis H. A+ entspricht einem Goldstandard, H einer sehr schlechten Bewertung, bei der über 250 kWh pro Quadratmeter in einem Kalenderjahr verbraucht werden. Bewertet wird der Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

Was bedeutet die Verordnung für frischgebackene und langjährige Eigentümer

Zunächst einmal greift die Verordnung bei Neubauten. Diese sollen bei ihrer Errichtung ab 2028 klimaneutral sein. Als Energielieferant dient die eigene Solaranlage. Bestandsimmobilien müssen bis 2030 bzw. 2033 gewisse Energieeffizienzklassen vorweisen. Bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung.

Es ist erklärtes Ziel, bei Wohnimmobilien bis 2030 die Energieeffizienzklasse E zu erreichen. 2033 soll es dann die Klasse D sein. Da dies in der Bundesrepublik etwa die Hälfte aller Wohnbauten betrifft, in Zahlen ungefähr 14 Millionen, ist ein Großteil der Eigentümer hierzulande aufgefordert, zu handeln.

Wie soll die Vorgabe konkret umgesetzt werden?

Es ist geplant, zunächst Immobilien mit besonders miserabler Energieeffizienz zuerst zu sanieren und Zuschüsse und Beihilfen für Haushalte bereitzustellen, welche die Kosten einer Sanierung nicht selbst stemmen können. Gebäude mit Denkmalschutz, Kirchen und Gotteshäuser sowie Sozialwohnungen erhalten eine Sonderstellung. Sie bleiben von dieser Vorgabe der EU unbehelligt.

Energieeffizienz als neues Kriterium der Gebäudebewertung

Um die Energieeffizienz der eigenen Immobilie einschätzen zu können, sollten sich Eigentümer – auch ohne Absicht zu verkaufen – einen Energieausweis ausstellen lassen. Für diese überschaubare Investition erhalten Sie – besonders beim Bedarfsausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Parameter spiegelt – ein realistisches Bild der Energiebilanz Ihrer Immobilie.

Sollten Sie sich im Hinblick auf den aktuellen Wert Ihrer Immobilie im Unklaren sein, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Makler zu Rate zu ziehen. Dann stehen Sie bei künftigen Preisverhandlungen auf einem soliden Fundament und laufen nicht Gefahr, dass Interessenten den Energieeffizienzwert Ihrer Immobilie als Anlass nehmen, hinsichtlich des Preises ordentlich zu feilschen.

In den letzten Wochen und Monaten können auch wir eine erhöhte Unsicherheit auf beiden Seiten (Käufer und Verkäufer) des Immobilienmarktes feststellen.

Für den Verkäufer sind die Auswirkungen auf den Wert der Immobilie von entscheidender Bedeutung. Ein Erwerber muss eventuelle Kosten für energetische Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen für die kommenden Jahre abwägen.

In beiden Fällen können Fehleinschätzungen fatale Folgen haben.

Egal auf welcher Seite des Prozesses Sie aktuell stehen, kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem in über 40 Jahren aufgestellten und erprobten Netzwerk! Wir beraten Sie gern!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer wissen sollten