Wussten Sie schon, dass Ihre eigene Immobilie mit einem Preisschild versehen gerade im Internet angeboten wird? Das kann nicht sein, sagen Sie. Ich will doch gar nicht verkaufen und ich habe auch mit niemandem über mein Zuhause gesprochen. Egal, das Münchener Start-up-Unternehmen Scoperty hat seit diesem Frühjahr ohne Einverständnis der Eigentümer mehr als 35 Mio. Wohnimmobilien in Deutschland mit Schätzwerten versehen und veröffentlicht diese auf ihrem Internetportal (www.scoperty.de). Kein Witz. Dort gibt es eine detaillierte Karten- und Objektansicht und auf jedem Dach klebt ein (auf Basis von künstlicher Intelligenz ermittelter) Preis. Prüfen Sie es mal selbst nach. – Die Preise sollen, so Scoperty-Chef Michael Kasch „als erste Indikation und als Türöffner für Gespräche zwischen Eigentümer und Kaufinteressent“ dienen. – Aber ist diese ungefragte Veröffentlichung des Preises für eine Immobilie überhaupt zulässig? Für die Antwort sind datenschutzrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Aspekte zu betrachten. Ähnliche Diskussionen gab es früher schon bei Google Street View. Eigentümer und Immobilienverbände laufen Sturm, lassen das Geschäftsmodell rechtlich prüfen. Aktuell sind die meisten Werte aber immer noch online. Darum machen Sie es doch einfach so wie ich: Eigentümer können der ungefragten Veröffentlichung ihres Immobilienpreises auf der Anbieter-Homepage widersprechen, dann verschwindet das Preisschild ganz schnell aus dem Netz.

Diplom-Kaufmann Udo Grondowski

-Vorstand der VOBA IMMOBILIEN eG-

Udo Grondowski