Seit dem 23.12.2020 bedarf ein Maklervertrag (Nachweis / Vermittlung) über die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mit einem Verbraucher der Textform und es gelten erstmals bundesweit einheitliche Regelungen zur Provision, wonach diese bei einer Doppeltätigkeit des Maklers jetzt immer paritätisch vom Verkäufer sowie vom Käufer getragen werden muss. Gängige und von immer mehr Eigentümern bevorzugte Alternative ist: Der Makler wird als einseitiger Interessenvertreter nur für den Verkäufer tätig, der ihn dann auch komplett bezahlt. In allen Fällen wird die Provision ausschließlich im Erfolgsfall berechnet. Der Makler geht mit seinen Leistungen also immer in Vorleistung und verdient sein Geld nur beim tatsächlichen Zustandekommen eines Kaufvertrages. Das ist transparent, fair und bei anderen Dienstleistern nicht üblich.

Die Werbung „Für Verkäufer kostenlos“  gehört der Vergangenheit an. Und das ist gut so. Billiganbietern wurde die Geschäftsgrundlage entzogen, der Qualitätsmakler setzt sich durch. Die überregionalen Internetmakler haben seit dieser Gesetzesänderung (trotz verstärkter Fernsehwerbung) Umsatzrückgänge bis zu 40% zu verzeichnen, der lokale Qualitätsmakler hingegen freut sich über steigende Umsätze. Das zeigt: Immobilien verkaufen bzw. kaufen ist und bleibt People-Business: Da spielt Vertrauen eine große Rolle und das kann man nicht digitalisieren. Arbeiten Sie immer mit Profis vor Ort.

Diplom-Kaufmann Udo Grondowski

-Vorstand der VOBA IMMOBILIEN eG-

Udo Grondowski